
Physiotherapie
Telefon
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Schmerzlinderung
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Lebensqualität steigern und Ihnen ein schmerzfreies Leben zu ermöglichen.
Beweglichkeit
Verbessern Sie Ihre körperliche Leistungsfähigkeit und steigern Sie Ihre Beweglichkeit mit der Hilfe einer Physiotherapie.
Vorbeugung
Sorgen Sie für eine langfristige Gesundheit und verhindern Sie Verletzungen mit unserer individuell abgestimmten Physiotherapie.
Unterstützung
Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre körperlichen Beschwerden zu überwinden und Ihre Gesundheit und Mobilität durch unsere professionelle Physiotherapie zu verbessern.

Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Weil Ihr Körper Ihr wertvollstes Gut ist
Schmerzbehandlung
Physiotherapie lindert Schmerzen, Fehlbelastungen und Verletzungen. Termin vereinbaren und schnelle Genesung fördern.
Verbesserung der Beweglichkeit
Physio verbessert Gelenke, Muskeln und Sehnen. Termin vereinbaren für mehr Mobilität und Lebensqualität.
Vorbeugung von Verletzungen:
Gezieltes Training in Physiotherapie vermeidet Verletzungen und minimiert das Risiko von erneuten. Termin vereinbaren für körperliche Fitness.
Unterstützung bei chronischen Erkrankungen:
Chronisch Kranke profitieren von Physio. Symptome lindern und Lebensqualität verbessern. Termin vereinbaren für ganzheitliche Unterstützung.

FAQ
Häufig gestellte Fragen
Warum Physiotherapie?
Eine gezielte physiotherapeutische Behandlung kann dazu beitragen, Schmerzen im Bewegungsapparat zu lindern.
Wer übernimmt die Kosten für die Physiotherapie?
Mit einer ärztlichen Verordnung für Physiotherapie übernimmt die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse zu 90 %, abzüglich Franchise die Kosten. Bei Unfall entfällt Selbstbehalt.
Wer darf Physiotherapie verordnen?
Physiotherapie darf von Ärztinnen und Ärzten sämtlicher Fachrichtungen inklusive Zahnärzt:innen verordnet werden. Ebenfalls können Chiropraktor:innen Physiotherapie zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) verordnen.
Wie lange ist eine Verordnung für Physiotherapie gültig?
Eine Verordnung für Physiotherapie gilt für maximal 9 Sitzungen, wobei die erste Behandlung innert fünf Wochen seit der ärztlichen Anordnung durchgeführt werden muss.